Steuerliche Vorteile

Wenn Sie als Privatperson, als Firma oder Unternehmen der St. Maria in pratis Stiftung eine Spende zukommen lassen, wird das steuerlich sehr gefördert. Das gilt für Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe- sowie Erbschafts-/Schenkungssteuer und Grunderwerbssteuer. Zustiftungen sind steuerlich besonders begünstigt. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen dazu haben.